Berechtigung BS
Informationen zur Anspruchsberechtigung BS
Wer ist berechtigt?
Allgemeines
- Grundsätzlich berechtigt sind Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, die den öffentlichen Verkehr (öV) infolge einer dauerhaften Behinderung nicht selbständig benutzen können
- Keine Anspruchsberechtigung besteht bei vorübergehenden Behinderungen von weniger als 6 Monaten
- Die Zahl der vergünstigten Fahrten pro berechtigte Person ist limitiert (Kontingent)
- Anspruch auf vergünstigte Fahrten besteht nur in den Fällen, wo die Benutzung des öV für die betreffende Wegstrecke nicht selbständig möglich ist
Generelle Kriterien in Bezug auf die Benutzung des öV
- Der Ein- und Ausstieg ist bei den Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs nicht möglich
- Die Haltestelle ist nicht erreichbar
- Die Handhabung von Bedienungselementen (z.B. Türöffner) ist nicht möglich
- Der Aufenthalt im Fahrzeug ist nicht ohne Begleitung möglich
- Die Benutzung des öV ist nicht selbständig möglich
Konkretisierung dieser Kriterien nach Behinderungsart
Anspruch haben:
- Gehbehinderte Personen, die nicht in ein öffentliches Nahverkehrsmittel (Tram, Bus, Bahn) einsteigen bzw. aus diesem aussteigen können
- Gehbehinderte Personen, die die Haltestelle zum nächsten öffentlichen Nahverkehrsmittel nicht selbständig erreichen und eine Strecke von ca. 200 m (Richtwert) nicht gehen können
- Blinde, sehbehinderte Personen: Das Erkennen von Strassenverläufen und die Orientierung in unbekannten öffentlichen Gebieten ist den betreffenden Personen nicht möglich. Zusätzlich sind die von der IV für Sehbehinderte formulierten Voraussetzungen für eine Hilflosenentschädigung leichten Grades erfüllt
- Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die nicht selbständig ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen können, aber nicht dauernd eine Begleitperson benötigen. Sie können dem Taxifahrer ihr Endziel in irgendeiner Form kommunizieren; und sie können sich vom Verlassen des Taxis an (z.B. Trottoirrand) selbständig an ihr Endziel begeben
- Psychisch behinderte Personen: Die psychische Behinderung ist so einschränkend, dass die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel unmöglich ist (z.B. bei Panikattacken, Phobien usw.)
- Personen mit anderen Beeinträchtigungen, welche ein generelles Kriterium erfüllen (z.B. Personen mit hirnorganischen Beeinträchtigungen, Autismus etc.)
Berechtigung nach Fahrzweck
Die von den Kantonen ausgerichteten Subventionen dienen für sog. "Freizeitfahrten" mit Behindertenfahrdiensten, wenn die Benutzung des öffentlichen Verkehrs nicht möglich ist. Freizeitfahrten beinhalten in erster Linie: Aktivitäten zur Teilnahme am familiären und gesellschaftlichen Leben, z.B. Verwandtenbesuche, kulturelle Aktivitäten, Einkäufe, Kontrollbesuche beim Arzt/Zahnarzt usw.
Nicht subventioniert sind Transporte, für die ein anderer Kostenträger (IV, EL, Krankenkasse usw.) aufzukommen hat, so z.B. bei Fahrten
- zur Arbeit / in eine Schule
- ein eine Eingliederungsstätte
- in Tagesstätten, Heilanstalten
- zu regelmässigen Therapien
Bei Fragen zur Finanzierung solcher Fahrten wenden Sie sich bitte an eine der zuständigen Beratungsstellen.
Wie kann ein Antrag gestellt werden?
- Füllen Sie das Formular Antrag Anspruchsberechtigung bitte vollständig aus (S. 1-2).
- Die 3. Seite (Ärztlichen Bescheinigung) muss von Ihrer behandelten Ärztin oder Ihrem behandelten Arzt ausgefüllt werden (bitte keine separaten Arztzeugnisse). Bei Erneuerungsanträgen (falls Ihre Berechtigung befristet war) ist eine neues Ärztliche Bescheinigung nötig.
- Ab dem 01.01.2025 muss zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung beigelegt werden.
Beilagen:
Basel
Die Wohnsitzbescheinigung für in Basel wohnhafte Personen kann beim Einwohneramt Basel-Stadt bestellt werden.
Am einfachsten geht dies online über folgende Adresse: https://www.bs.ch/themen/persoenliches-und-wohnen/wohnen/wohnsitzbescheinigung-bestellen
Sie können auch jemand Dritten (Verwandte, Bekannte, Betreuungsperson) bitten, die Wohnsitzbescheinigung für Sie online zu bestellen.Zusätzlich können Sie die Bescheinigung auch direkt vor Ort am Schalter des Einwohneramts bestellen, bezahlen und direkt mitnehmen. Der Zugang zum Einwohneramt an der Spiegelgasse 6 (Schifflände) ist hindernisfrei möglich.
Eine Bestellung per Brief ist ebenfalls möglich, sie erhalten das Dokument zusammen mit einer Rechnung zugestellt.
Adresse:
Einwohneramt Basel-Stadt
Spiegelgasse 6
4001 BaselEine Bestellung per Telefon ist nicht möglich.
Riehen
Die Wohnsitzbescheinigung für in Riehen wohnhafte Personen kann auf der Gemeindeverwaltung Riehen bestellt und bezogen werden.
Am einfachsten geht dies online über folgende Adresse: https://riehen.ch/verwaltung/formuare/wohnsitzbescheinigung.php
Sie können auch jemand Dritten (Verwandte, Bekannte, Betreuungsperson) bitten, die Wohnsitzbescheinigung für Sie online zu bestellen.Zusätzlich können Sie die Bescheinigung auch direkt vor Ort am Schalter der Gemeindeverwaltung bestellen, bezahlen und direkt mitnehmen. Der Zugang zur Gemeindeverwaltung an der Wettsteinstrasse 1 ist hindernisfrei möglich.
Eine Bestellung per Brief oder Telefon ist nicht möglich.
Bettingen
Die Wohnsitzbescheinigungen für in Bettingen wohnhafte Personen kann auf der Gemeindeverwaltung Bettingen bestellt und bezogen werden
Am einfachsten geht dies online über folgende Adresse: https://www.bs.ch/bettingen/gemeinde/online-schalter/einwohnerkontrolle#wohnsitzbescheinigung-bestellen
Sie können auch jemand Dritten (Verwandte, Bekannte, Betreuungsperson) bitten, die Wohnsitzbescheinigung für Sie online zu bestellen.Zusätzlich können Sie die Bescheinigung auch direkt vor Ort am Schalter der Gemeindeverwaltung bestellen, bezahlen und direkt mitnehmen. Der Zugang zur Gemeindeverwaltung am Talweg 2 ist nur bedingt hindernisfrei möglich, es hat jedoch eine Glocke, mit der jemand gerufen werden kann.
Eine Bestellung per Brief oder Telefon ist nicht möglich.
Das vollständig ausgefüllte Formular mit den Beilagen senden Sie bitte an folgende Adresse:
KBB, Ruchfeldstrasse 15, 4142 Münchenstein
Diese Stelle ist zuständig für Abklärung und Entscheid Ihres Antrages sowie für die Abgabe der Anspruchsberechtigungen.
- Bei Unklarheiten nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.
- Innert ca. 2 - 3 Wochen erhalten Sie den Ausweis oder einen ablehnenden Bescheid.