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Subventionen

"Freizeitfahrten"

Die von den Kantonen ausgerichteten Subventionen dienen für sog. "Freizeitfahrten" mit Behindertenfahrdiensten, z.B. Verwandtenbesuche, kulturelle Aktivitäten, Einkäufe, Kontrollbesuche beim Arzt/Zahnarzt usw.
 

Nicht subventioniert

Nicht subventioniert sind Transporte, für die ein anderer Kostenträger (IV, EL, Krankenkasse usw.) aufzukommen hat, so z.B. bei Fahrten zur Arbeit, Schule, Eingliederungsstätte, Tagesstätte, Heilanstalt, regelmässigen Therapien.

Geschäftsstelle
KBB
Ruchfeldstrasse 15
CH-4142 Münchenstein

061 222 20 55
kbb(at)kbb-basel.ch