Subventionen
"Freizeitfahrten"
Die von den Kantonen ausgerichteten Subventionen dienen für sog. "Freizeitfahrten" mit Behindertenfahrdiensten, z.B. Verwandtenbesuche, kulturelle Aktivitäten, Einkäufe, Kontrollbesuche beim Arzt/Zahnarzt usw.
Nicht subventioniert
Nicht subventioniert sind Transporte, für die ein anderer Kostenträger (IV, EL, Krankenkasse usw.) aufzukommen hat, so z.B. bei Fahrten zur Arbeit, Schule, Eingliederungsstätte, Tagesstätte, Heilanstalt, regelmässigen Therapien.